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Alt 04.05.2011, 13:44
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Registriert seit: 04.05.2011
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Standard Neueingruppierung nach Abgruppierung

Mein Problem ist folgendes:

Ich bin seit fast 29 Jahre nicht nur im selben Unternehmen, sondern auch in der selben Abteilung tätig und habe mich durch Weiterbildung auf eine bestimmte Gehaltsgruppe hochgearbeitet.
Jede Gehaltsgruppe umfasst 5 Gruppenstufen. Aller drei Jahre steigt man eine Stufe nach oben. Bei meiner Betriebszugehörigkeit war ich in der höchsten Stufe angelangt.
Infolge einer Umstrukturierung fiel meine Stelle vor 22 Monaten jedoch weg, so dass ich mit neuer Tätigkeit in eine niedrigere Gehaltsgruppe eingruppiert wurde.
Nun habe ich mich innerbetrieblich auf eine offene Stelle in meiner alten Gehaltsgruppe, in der selben Abteilung beworben und soll wieder mit Gruppenstufe Null eingruppiert werden, so wie jede Neueinstellung im Unternehmen ohne Berufserfahrung, Anlagenkenntnis etc.
Mich würde jetzt die Rechtslage dazu interessieren, da ich der Meinung bin, dass meine bisher erlangte Berufserfahrung auch für die neue Stelle von Nutzen ist und diese Stelle nur mit jemandem mit langjähriger Berufserfahrung besetzt werden sollte.
Falls jemand Erfahrung diesbezüglich gesammelt hat und mir ggf. einen Tipp geben kann ……..

Mit freundlichen Grüßen
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Stichworte
abgruppierung, eingruppierung, gehalt, höhergruppierung

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