#9 (permalink)  
Alt 04.05.2011, 19:13
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Registriert seit: 04.05.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Berechnung Restforderung

Zitat:
Zitat von sueton Beitrag anzeigen
Hallo Slasky



Um Himmelswillen,bloß nicht !
Gibt schon mehr als genug und das BUrlG ist doch eindeutig !

Hier ein Beispiel:

Urlaubsabgeltung: Anspruch und Höhe

Grüsse,sueton
Ich Danke auf Knien für diesen Beitrag! Entschuldige diese alberne übertreibung, aber inzwischen hatte ich mit einer Anwältin gesprochen, da ich davon ausgehe ohne Beistand ohnehin nicht zu meinem Recht zu kommen.
Aber diese hielt die Berechnung für angemessen und wurde (für mein Empfinden ungewöhnlich für eine Anwältin) sogar patzig bis beleidigend, weil ich freundlich mehrfach nach einer logischen Grundlage fragte.
Auf Ihrer geposteten Seite ist es ja deutlich beschrieben....
Vielen Dank!
Sascha
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