
04.05.2011, 08:27
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 13.09.2008
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AW: Änderungen im bestehenden Arbeitsvertrag - Pflicht zur schriftlichen Fixierung?
Zitat:
Zitat von arbeitsreich
Guten Tag,
seit Anfang 2007 arbeite ich als Ass. der GL in einer sehr stressbelasteten Branche. Mehrarbeit bzw. Überstunden sind an der Tagesordnung und machten mir - bis vor etwas über einem Jahr - nichts aus, denn ich liebe meinen Job und denke zeitweilig vielleicht auch sehr unternehmerisch.
Dann wurde ich ernsthaft krank, so dass ich fast ein Jahr arbeitsunfähig (Krankenhaus, Reha etc.) war. Seit knapp zwei Wochen bin ich nun wieder im Dienst. Vorsorglich und mit Hinweis auf meine Gesundheit, hatte ich während meiner Reha bereits einen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung um 50 % gestellt. Ausgenommen der Arbeitszeit und der Vergütung sollte mein bisheriger Arbeitsvertrag Gültigkeit (Bestandskraft) behalten.
Mein Chef antwortete via E-Mail und erklärte sich damit einverstanden, dass meine Arbeitszeit auf eine 20 Std./W., verteilt auf fünf Tage x 4 Std. pro Woche ausgelegt wird; natürlich bei gleichzeitiger Reduzierung meines Gehalts um 50 %. Ferner ist es betriebsüblich (wenn auch nicht vertraglich fixiert), dass ca. alle 8 Wochen ein Samstagsdienst von 8 Std. absolviert werden muss. Hiervon habe ich mich nicht ausgenommen, jedoch unter der Bedingung, dass meine Gesamt-Wochenarbeitszeit hierdurch nicht überschritten wird. Wie zuvor erwähnt - er akzeptierte.
Fakt ist jedoch, dass ich seit meiner Rückkehr bereits wieder 19 Mehrarbeitsstunden (bei zugrundeliegenden 9 Arbeitstagen) auf Anordnung ausgeführt habe (einschließlich einer dringenden Terminarbeit, die ich über die Osterfeiertage zu Hause erledigte).
Ich habe einen Vertragsnachtrag aufgesetzt, in dem ich die beiden v.g. Punkte aktualisierte und wollte gleichzeitig die Verpflichtung zur Mehrarbeit aushebeln, da die alte Regelung besagt, dass diese, soweit gesetzlich zulässig, zu leisten ist, was ich im Grunde nicht mehr möchte, noch dauerhaft kann und zu Hause mittlerweile deshalb auch Ärger habe.
Mein Chef hält den Nachtrag jedoch für überflüssig und will nicht unterschreiben.
Fragen:
Ist er generell gemäß Nachweisgesetz hierzu auch bei Teiländerungen des bestehenden Vertrages verpflichtet?
Würde sein via E-Mail abgegebenes Einverständnis der o.g. Neuregelung ggf. als Beweis gerichtliche Akzeptanz finden?
Es wäre sehr lieb, wenn ich Eure / Ihre Meinung dazu lesen könnte.
Herzlichen Dank im Voraus.
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Hallo, arbeitsreich
hast du einen GdB (Grad der Behinderung)?
wenn ja wie hoch?
Gruß FS
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In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter!
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