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Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich arbeite als Elektroinstallateur in Schleswig-Holstein und werde nach Tarif bezahlt. Mein Arbeitgeber zahlt morgens nicht die Fahrt zum ersten Kunden und ebenso nicht die Heimfahrt. Dieser Fahrtweg beträgt zwischen 1 und 1,5 Stunden für eine Fahrt. Dies bedeutet, da wir morgens um 7 Uhr anfangen (Mit dem Wagen vom Firmengelände losfahren und entsprechend Material mitnehmen) und - wenn wir vor 18 Uhr wieder zuhause sein wollen die Mittagspause ausfallen lassen müssen. Meines Ermessens kann es so eine Regelung garnicht geben. Im Arbeitsvertrag steht folgendes: Zitat:
Ein Gesprächsversuch wird mit den Worten: Das steht doch im Vertrag geregelt und bedarf keiner Diskussion - abgetan. Wie seht ihr das? Gibt es da einen von mir beschreitbaren Weg? Ich habe nur einen befristeten AV (6 Monate) und gleichzeitig auch 6 Monate Probezeit. Quellen? Grüße SkyBird |
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| arbeitszeit, kundenanfahrt |
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