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Im ersten angesprochenen Fall liegt der Fall ja durchaus anders. Dort handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung.
Der Kolege kann die Fahrtkosten von der Steuer absetzen sowie die Aufwendungen.
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Ich habe nicht behauptet, dass diese Urteile konkret auf Ihren Einzelfall angewendet werden können. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass es hier keine 0-8-15-Antwort gibt, weil der Gesetzgeber keine eindeutigen Regeln dafür vorgesehen hat.
Ein LAN kann theoretisch die Fahrtosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Aber schonmal nicht die Fahrzeit. Dazu kommt, dass die meisten LAN sehr wenig Lohnsteuer zahlen. Was bringt es, wenn man im Monat nur 20 Euro Lohnsteuer abführt und alleine Benzinkosten von 250 Euro hat. Allein vor dem Hintergrund kann ich das zweite verlinkte Urteil aus Rheinland-Pfalz schon nicht verstehen. Dazu kommt, dass in den meisten Leiharbeitsverträgen ein bundeweiter (!) Einsatz vorgesehen ist. Entweder leben die Richter dort auf einem anderen Stern und/oder der RA des Klägers war völlig überfordert.
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Bei mir handelt es sich um eine Festeinstellung, mit im Vertrag angegeben Arbeitsort = Firmenort zuzüglich einem Weisungs- und Direktionsrechts für meinen Arbeitgeber.
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Dann wäre die Lösung einfach und der AG muss ab beladen des Kfz auf dem Firmenhof bezahlen. Der von Ihnen zitierte Text aus dem AV klingt für mich aber nicht so eindeutig.
"Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle bzw. bei Auswärtsarbeiten an der vom Arbeitgeber bestimmten Motagestelle,"
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Bedeutet, wenn wir 7 Uhr losfahren - und frühestens 8:30 Uhr dort sind haben wir rechnerisch keinerlei Möglichkeit eine regelmäßige Pause zu machen nach 6 Std, wie vom ArbZG verlangt. So eine Regelung kann doch nicht rechtens sein? Unsere Pause müssten wir also während der Fahrzeit machen.
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Nein, dass ist sicherlich nicht o.k. Allein der Fahrer kann schon mal garnicht während des Lenkens Pause machen und auch der Beifahrer nicht, wenn man das Wort Pause nach der arbeitsrechtlichen Definition auslegt. Da der AG während der Pause nicht bestimmen kann, was der AN macht und wo er sich aufhält.
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Ein weiterer Punkt ist somit auch noch das Arbeitszeitkonto. Da der AG den Arbeitsweg genau erfasst mittelst eines GPS Geräts am Bord des Firmenfahrzeugs, gibt es praktisch keine Möglichkeiten Plusstunden zu sammeln - ausser durch Samstagsarbeit. Ebenso auch keine Möglichkeit Mittagspausen die wir dann doch ab und zu mal einlegen auszugleichen. Somit landen wir also im Minus.
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Das ist dann schon wieder ein zusätzlicher komplexer Punkt. Dazu müsste man die Regelungen zum AZK kennen.
Damit das alles nicht wildeste Spekulation wird: wird denn nun ein TV angewendet? Einen BR gibt es offensichtlich nicht. (?) Steht im AV etwas zu Auschlussfristen?