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Zitat von Checkpoint
Die Frage ist, ob der Vertrag überhaupt greift bezüglich Ausschlußfristen, denn es gibt ja noch die Vergleichsvereinbarung, dort natürlich die Klausel, dass damit gegenseitige Ansprüche abgegolten sind....
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Der Anspruch auf Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung ist aber erst später entstanden.
Da gutgläubige Entreicherung hier kaum zutreffen kann, wäre die Folge von "Was wäre, wenn ich das Geld verholzt hätte?" vermutlich:
- Lohnpfändung beim neuen Arbeitgeber
- Amtsgericht trägt für die Eigentumswohnung Versteigerungstermin im Grundbuch ein
- Gerichtsvollzieher holt den PKW ab
oder ähnliches.
E.D.