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Alt 03.05.2011, 10:25
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Standard Frage zur Arbeitszeiterfassung und Feiertage

Hallo erst einmal an alle.

Folgender Sachverhalt.
Ich bin ein angestellter in einem Callcenter.

Gestern bekam ich meinen "Arbeitszeiterfassungsbog en" für April.
In diesem musste ich feststellen, dass mir der "Ostermontag", welcher ja ein bundeseinheitlicher und gesetzlicher Feiertag ist, mit "Arbeitsfrei" ohne die 7 Stunden die für Feiertage üblich sind, angerechnet wurden.
Als ich meinen Teamleiter darauf angesprochen habe, sagte er mir, dass das auf Grund der "Rollierung" so richtig sei.
Wir Arbeiten 5 Tage die Woche und alle 14-Tage auch Samstags und bekommen zum Ausgleich einen Tag unter der Woche frei. Da ich an dem darauffolgenden Samstag für die Schicht eingeteilt war, wäre lt. Rollierung mein freier Tag Montag. ( Dieser Tag wird von den zuständigen Personen, die den Schichtplan erstellen willkürlich vergeben! Beispiel: Eine woche darauf ist mein Arbeitsfreier Ausgleichstag Freitag! )

Die Frage dreht sich darum, ob eine Firma willkürlich den "Arbeitsfreien Ausgleichstag" auf einen Feiertag legen darf, nur um die Stunden für den Feiertag nicht zahlen zu müssen?
Nach dem Gleichheitsgrundsatz sollte dies - meiner Meinung nach - nicht zutreffen, da einzelne Personen dadurch benachteiligt werden.

Kann mir dazu jemand eine Info geben?

Danke schon mal und allen einen schönen Arbeitstag!
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Stichworte
ausgleichsfrei, feiertag, gleichbehandlung, zeiterfassung

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