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Alt 03.05.2011, 15:46
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Standard AW: Frage zur Arbeitszeiterfassung und Feiertage

Im TzBfG ist die Ankündigungsfrist 4 Tage. Man geht daher davon aus, dass das analog bei Vollzeitverträgen auch eine zulässige Ankündigungsfrist ist.
__________________
Grüße

Guido
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Stichworte
ausgleichsfrei, feiertag, gleichbehandlung, zeiterfassung

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