Zitat:
Zitat von BIG
da in D Verträge nicht schriftlich geschlossen werden müssen, sondern das Wort und der Handschlag reichen.
Verständnissfrage, wie verbinde ich dann den mündliche AV mit dem Nachweißgesetz?
|
Lieber BIG,
die müdliche Absprache bestand nach meinem Verständnis zwischen Entleiher und Verleiher, ich stelle dir mein bestes Pferd zur verfügung für einen zeitraum von, aber dann ist das wieder meine und du darfst den nicht abwerben, sonst bekomme ich xy.
und das geht meines erachtens Problemlos mündlich
Gruß
Meistermacher