Elternzeit bei Entsandter der Schweiz
Hallo,
mein Mann arbeitet für eine schweizer Firma. Der Vertrag basiert wohl auf schweizer Recht. Er ist jedoch Entsandter und arbeitet in Deutschland und zahlt auch in Deutschland Steuern. Uns wurde gesagt - aber nur vom Steuerberater und nicht von der Firma selber - , dass bei ihm das schweizer Recht gälte, jedoch immer die Günstigerprüfung berücksichtigt wird. D.h. wenn das dt. Gesetz besser für ihn ist, dann zählt das.
Würde ihm nun Elternzeit zustehen? Die Personalabteilung hat wohl schon gesagt, dass es das nicht gäbe... In der Schweiz gibt es das ja auch nicht, aber für Entsandte??
Wir können auch nicht direkt dort nachfragen, da die sowieso gerade Kündigungen aussprechen...
Vielen Dank für Tipps & Ratschläge
Gruß
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