#7 (permalink)  
Alt 02.05.2011, 20:49
Erfahrener Benutzer
 
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Standard AW: Elternzeit bei Entsandter der Schweiz

Hallo Guido !

Zitat:
Zitat von Guido Beitrag anzeigen
Hallo,

schwierige Thematik. Möglicherweis ist der "ordre public" ein Hinweis in die richtige Richtung; zumindest könnte sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht D/CH damit befassen.

Auf Wunsch kann ich Dir per pn einen nennen.
Könnte das ein Ansatzpunkt sein ?

Zitat:
Die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben in jedem Fall dem Arbeitsvertrag unterstellt, den sie mit ihrem Arbeitgeber im Herkunftsland abgeschlossen haben. Sie bleiben ebenfalls den Sozialversicherungen ihres Staates unterstellt
Denn,ehrlich gesagt,mit "ordre public" entkompliziert sich das Ganze - m.M.n. - nicht wirklich.

ordre public. Abschaffung des ordre public-Vorbehaltes


Grüsse,sueton
__________________
Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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Stichworte
elterngeld, elternzeit, entsandte, schweiz

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