AW: Elternzeit bei Entsandter der Schweiz
Hallo Guido !
Zitat:
Zitat von Guido
Hallo,
schwierige Thematik. Möglicherweis ist der "ordre public" ein Hinweis in die richtige Richtung; zumindest könnte sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht D/CH damit befassen.
Auf Wunsch kann ich Dir per pn einen nennen.
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Könnte das ein Ansatzpunkt sein ?
Zitat:
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Die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben in jedem Fall dem Arbeitsvertrag unterstellt, den sie mit ihrem Arbeitgeber im Herkunftsland abgeschlossen haben. Sie bleiben ebenfalls den Sozialversicherungen ihres Staates unterstellt
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Denn,ehrlich gesagt,mit "ordre public" entkompliziert sich das Ganze - m.M.n. - nicht wirklich.
ordre public. Abschaffung des ordre public-Vorbehaltes
Grüsse,sueton
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Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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