Beschäftigungsverbot - muss ich Lohnzahlungen erhalten?
Hallo zusammen,
ich benötige bitte dringend Hilfe. Ich bin bis zum 08.06.2011 in Elternzeit und erneut schwanger. Heute hat mir mein Gynäkologe ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Muss mein Arbeitgeber vom 09.06.2011 bis zum Beginn der Mutterschutzfrist Lohnzahlungen und während der Mutterschutzfrist einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld an mich leisten? Oder ist er dazu nicht verpflichtet, weil ich in der Zeit vor dem Beschäftigungsverbot zwar weiterhin angestellt war, aber durch die Elternzeit nicht gearbeitet habe?
Viele Grüße
Fragende13
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