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Was bedeutet denn im Vorraus?
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Üblicherweise gibt es feste Pausenzeiten für die jeweiligen Schichten. Also z.b. 10.00-10.15 Frühstückspause, 13.00-13.30 Mittagspause etc.
"§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist
durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
ArbZG - Einzelnorm
Es widerspricht also dem Arbeitszeit-Gesetz, wenn der AG die Pausen festlegt, in dem er sagt: "es ist gerade nicht viel los, machen Sie jetzt ihre Pause!"
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Der AG nimmt hier den AN in die Pflicht und sagt:" Jeder muss selbst sehen, wie er auf seine Stunden kommt".
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Das ist Aufgabe des AG und nicht des AN. Der AN kann ja auch nicht selbständig festlegen, ich komme morgen mal nur 4h und dafür übermorgen 10h. Ich sehe hier zumindest keine solche Gleitzeit- oder Vertrauensarbeitszeitrege lung.
Und wieviel sind nun "seine Stunden"? Das muss doch irgendwo stehen. Wenn keine Wochenarbeitszeit festgelegt ist, dann doch wenigstens eine Stundenzahl für den Monat?
Zitat:
Sie muss eigentlich immer am Arbeitsplatz bleiben und wird dann, wenn wieder Bedarf besteht, eingesetzt.
Manchmal wird sie auch für nur 15min in die Pause geschickt. Wenn dann keine Gäste kommen wird die Pause halt in kleinen Schritten verlängert, so dass sich ein Verlassen des Arbeitsplatzes kaum für sie lohnt.
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Naja, das geht so nicht. Ich wiederhole mich da. In der Pause kann der AN auch machen was er will und sitzt nicht auf Abruf in der Nähe seines Arbeitsplatzes.
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Falls du auf die Gründung eines Betriebsrates hinaus möchtest:
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Nein darauf wollte ich nicht hinaus. Es ging mir um die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Dies wäre hier auf jeden Fall gegeben.
Aber auch bezüglich eines BR könnten sich engagierte AN mal bei der zuständigen Gewerkschaft informieren, wie man so eine Wahl auf die Beine stellt, ohne das der AG vorher Bescheid weiss.
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Ihre Arbeitsplätze könnten zumindest zeitweise durch AN anderer Betriebe der Kette besetzt werden.
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Wen das Kündigungsschutzgesetz angewendet wird, dann kann der AG eben nicht einfach so AN entlassen. Ausser diese AN haben gar keine Ahnung und lassen alles mit sich machen.