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Zitat:
Ja, man darf gekündigt werden, auch wenn man krank geschrieben ist. Ein Krankschreibung ist kein Kündigungsschutz. Die Frage ist - ob man überhaupt bereits Kündigungsschutz hat (nach 6 Monaten) - wenn ja, warum man gekündigt wird - ob -falls vorhanden - der BR zugestimmt hat.... - und ob -bei fristlos- ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Nach dem was du zitierst, gehe ich aber von einer ordentlichen Kündigung aus, unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist? .
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Ich äußere keine verbindliche Rechtsberatung sondern nur meine Meinung.
Und: jeder abhängig Beschäftigte sollte eine Arbeitsrechtsschutzversic herung haben! |
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