#6 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 17:21
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Lächeln AW: Neuer Job innerhalb der Freistellungszeit!

Zitat:
Zitat von matthias Beitrag anzeigen
Zu der Frage:
Wenn du tatsächlich 2 laufende Verträge hättest können dir nicht beide AG das Geld in LST 3 auszahlen, nur der der die erste Lohnsteuerkarte hat, du brauchst dann 2.

Aber ihr beendet einfach den Vertrag zum 31.5. dann bekommst du 3 Monatsgehälter Abfindung, die Abfindung wird mit einem individuellen Steuersatz verteuert. OB man die Sozialabgaben spart ist allerdings zweifelhaft weil das ja eigentlich keine Abfindung ist, für den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern eine Prämie. Aber zumindest müsste man so wohl weniger Steuern zahlen.
hallo matthias,

danke für die super antwort.
Das ist genau das was ich wissen wollte.

vielen dank.

gruss

ch.78
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arbeitsvertrag, freistellung

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