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Alt 06.04.2011, 23:14
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Ausrufezeichen Lohnkürzung trotz Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung

Eine neue Mitarbeiterin kam nach 14 Tagen Schulung in den Betrieb und wurde zum Ende des laufenden Monats 2 Tage krank mit Krankmeldung. Bei der Lohnabrechnung des betreffenden Monats stellte sie fest, dass ihr für die 2 Krankheitstage 50€ Lohn abgezogen wurden. Auf Nachfrage wurde ihr beschieden, der AG dürfe das.
Frage: Wo steht das? Fällt dies unter die Karenzregelung? Seit wann gibt es diese? Müssen AN von der Anwendung einer solchen Regel im Arbeitsvertrag informiert werden? Wenn, lt AG, die GKV für die Entgeltfortzahliung in diesem Fall zuständig ist: in welchem Gesetzestext ist dies festgehalten und wie verhält sich das zu der Regelung, dass erst nach der 6. Krankheitswoche die GKV mit Kranbkengeld einspringt?
Danke für Info
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"Was auch immer geschieht, nie dürft ihr so tief sinken, um von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." Erich Kästner
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Stichworte
entgeldfortzahlung, karenzregelung, krankmeldung, lohnfortszahlung

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