Zitat:
Zitat von hansjoachim
Mir geht es nicht um die Zulagen,sondern um die tvöd Einstufung, die während der Monate gekürzt wird.
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Hallo hansjoachim,
die
Hauptnachtwache wird deswegen höher eingruppiert, weil sie in der Nacht die Vertretung der PDL übernimmt und in der Regel weisungsbefugt ist => wenn ich mich recht erinnere, gibt es dazu sogar Urteile.
Habe jetzt die Eingruppierungstabelle nicht zur Hand, aber ob BAT KR VI = EG 8 überhaupt richtig ist, wage ich, wenigstens ganz leise, mal zu bezweifeln.
Sofern dieses Eingruppierungsmerkmal der Weisungsbefugnis durch das Arbeiten im Schichtdienst nur mit Früh- und Spätdiensten, bzw. die Anzahl der nachgeordneten MA wegfällt, kann der AG herabgruppieren.
Gruß, nicoline