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um welche branche gehts ? wie nennt sich der tarifvertrag ?
ist er allgemeinverbindlich (BMAS - Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge (Stand: Januar 2011) ? schon mal bei der gewerkschaft nachgefragt ? ein tarifvertrag gilt aus drei gründen : 1. allgemeinverbindlichkeit 2. im arbeitsvertrag als gültig vereinbart 3. sowohl AG als auch AN sind mitglieder der tarifparteien (AG-verband, gewerkschaft) wobei es auch eine mitgliedschaft im arbeitgeberverband gibt, die keine tarifbindung begründet (OT-mitgliedschaft, OT= ohne tarifbindung) sollte der tarifvertrag für dich gelten sind nur abweichungen zulässig, die dich besser stellen, als es der TV vorschreibt TVG - Einzelnorm
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG |
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| tarif, tarifbindung, tarifvertrag |
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