Bau TV - Zuschläge für Mehrarbeit
Hallo,
Arbeitnehmer (A) ist bei der Firma (F) nach dem Bau Tarifvertrag (BRTV) beschäftigt.
Lt. §3 Nr.1.2 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit von Dez.-März 38 Stunden und von April-Nov. 41 Stunden.
Lt. §3 Nr.1.41 kann der Arbeitgeber 150 Arbeitsstunden vorarbeiten lassen.
Lt. §3 Nr.6 ist für Überstunden ein Zuschlag von 25 v. H. zu zahlen.
F lässt die 150 Stunden (für die lt. BRTV kein Anspruch auf Zuschläge besteht) NICHT vorarbeiten.
Hat A somit ab der 39. Stunde (Dez.-März) bzw. ab der 42. Stunde (April-Nov.) einen Anspruch auf den Mehrarbeitszuschlag?
Danke für eure Antworten.
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