#1 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 20:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.03.2011
Beiträge: 2
Standard Bau TV - Zuschläge für Mehrarbeit

Hallo,
Arbeitnehmer (A) ist bei der Firma (F) nach dem Bau Tarifvertrag (BRTV) beschäftigt.
Lt. §3 Nr.1.2 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit von Dez.-März 38 Stunden und von April-Nov. 41 Stunden.
Lt. §3 Nr.1.41 kann der Arbeitgeber 150 Arbeitsstunden vorarbeiten lassen.
Lt. §3 Nr.6 ist für Überstunden ein Zuschlag von 25 v. H. zu zahlen.

F lässt die 150 Stunden (für die lt. BRTV kein Anspruch auf Zuschläge besteht) NICHT vorarbeiten.
Hat A somit ab der 39. Stunde (Dez.-März) bzw. ab der 42. Stunde (April-Nov.) einen Anspruch auf den Mehrarbeitszuschlag?

Danke für eure Antworten.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
mehrarbeit, tarifvertrag, tarifvertrag brtv, zuschläge

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an