Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit
Hallo,
ich habe einen Teilzeitvertrag im öffentlichen Dienst mit 15 Wochenstunden. Ich arbeite an einer Schule und war vor Beginn meiner Tätigkeit davon ausgegangen, dass sich 15 Stunden sinnvollerweise auf 3 Tage mit je 5 Stunden verteilen, da es noch eine Kollegin mit mehr Stunden gibt, die täglich da ist. Der Schulleiter möchte aber, dass ich jeden Tag komme.
Jetzt möchte er sogar, dass die Arbeitszeit noch weiter aufgesplittet wird, auf täglich von 8 - 10, díe gesparten Stunden soll ich dann noch an 2 Nachmittagen arbeiten.
Gibt es eine rechtliche Regelung die aussagt, welche Aufteilung bei einer geringen Wochenarbeitszeit zumutbar wäre?
Vielen Dank für die Hilfe!
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