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Hallo liebe Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht!
Ich bin in eine sehr unangenehme Situation geraten und werde Ihnen für einen guten Rat sehr dankbar! Mein Fall: Ich habe bei der Firma XXX (11 festangestellte Mitarbeiter und Studenten) seit 2008 als studentische Mitarbeiterin gearbeitet. Dabei wurde mein Vertrag fast jedes halbe Jahr verlängert, aufgrund der projektbezogener Tätigkeit. Zum Ende meines Studiums hat mir der AG in einem Gespräch ein festes Arbeitsverhältnis angeboten, wobei mein studentischer Arbeitsvertrag zum Monatsende umgestellt werden sollte. Ich habe ab sofort zusätzliche Aufgaben und Zuständigkeiten bekommen, ohne den neuen Vertragspreis und Konditionen vereinbart zu haben. Nur die wochentliche Stundenzahl wurde festgelegt. Ich habe mit einer fairen Behandlung gerechnet aufgrund der längeren Betriebszugehörigkeit und des guten Rufes in der Firma. Im Laufe der wochenlangen Verhandlungen mit dem Personalchef stellte sich heraus, dass ich „zu hohe Ansprüche“ habe. Der AG war mit meinen Erwartungen nicht einverstanden und wollte keinen halben Schritt mir entgegenkommen. Er hat mich in einem unangemessenen Ton angesprochen, es kam zu einem Streit infolge dessen er mir eine Kündigung „ab sofort“ ausgesprochen hat. Ich habe an demselben Tag das Büro verlassen und seit fast 10 Tagen meldet sich keiner bei mir. Eine schriftliche Kündigung habe ich nicht bekommen. Einen wirklichen Grund zu einer fristlosen ausserordentlichen Kündigung gab es auch nicht. Der neue Vertrag kam bloss nicht zustande und der alte studentische Vertag würde noch zwei Wochen lang befristet bestehen. Obwohl ich nach der mündlichen Vereibarung schon seit 3 Wochen täglich in einer neuen Position gearbeitet habe. Meine Fragen sind folgende: Wie soll die Kündigung in meinem Fall korrekt erfolgen? Durfte er mich so von der Arbeit unbezahlt freistellen? Was soll bei der Schlussabrechnung berücksichtigt werden? Soll meine Arbeit in den letzten 3 Wochen anders als per studentischen Stunden abgerechnet werden? Was ist mit der Abfindung? Habe ich recht auf ein Zeugnis? Kann der AG ein schlechtes Zeugnis ausstellen, selbst wenn er mit meiner Arbeit vor dem Konflikt zufrieden war? In meinem Arbeitsvertag steht zur Kündigung folgendes: "Im Falle der Kündigung ist der AG berechtigt, den AN während der Kündigungsfrist unter Anrechnung auf bestehende Urlaubsansprüche von der Arbeit freizustellen, wenn er dem AN die Bezüge weiterzahlt". Meine Frage ist auch: Wie werden diese Bezüge bei Studenten beschäftigt auf Stundenbasis berechnet? Ich habe als Studentin nach Bedarf der Firma gearbeitet und es gab bei mir keine festgelegte Wochenstundenzahl im Vertrag. Es konnten mal 8 sein und mal 35 Stunden. Zur Vergütung steht im Vertrag: „Der AN steht dem AG regelmässig nach konkreten Erfordernissen und Abstimmungen zur Verfügung....In Abänderung zu §616 Satz 1 BGB wird nur tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt“. Darf er mich dann trotzdem so ohne Lohnfortbezahlung vor die Tür setzen? Vielen Dank für Eure Kommentare und Tipps! Geändert von rosarot8 (23.03.2011 um 21:40 Uhr). |
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| Stichworte |
| abfindung, fristlose kündigung, student |
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