#4 (permalink)  
Alt 25.03.2011, 15:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 2.141
Standard AW: fristlose Kündigung Studentin

Hallo Rosarot !

Zitat:
Ich habe noch die Frage zur Beratung: werden mit dem Beratungsschein nur die Kosten für die Beratung abgedeckt, oder auch der weitere Briefverkehr mit dem AG?
Schau' mal hier:

Der Beratungshilfeschein: kostenlose Rechtshilfe und Rechtsberatung - Online lernen bei akademie.de


Zitat:
Wenn man rausgeschmiesen wird, muss man trotzdem eigene Arbeitskraft anbieten? In unserem Fall war es ausgeschlossen und verständlich, dass es nicht gewünscht ist.
Wenn Du oder dann der Anwalt den Annahmeverzug einfordern willst - ja und zwar nachweislich,auch wenn das zu allergischen Reaktionen beim Chef führt.

Grüsse,sueton
__________________
Wenn man nicht weiß , wo man ist , kann man sich auch nicht verirren ! ( russ. Sprichwort )
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Stichworte
abfindung, fristlose kündigung, student

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