Um welche Branche geht es? Ich habe keine Ahnung, welchen rechtlichen Status eine MAV hat. Gibt es denn wenigstens in der MAV andere Mitglieder, die etwas Ahnung vom Arbeitsrecht haben?
Wie Johannes geschrieben hat: Wenn überhaupt: Arbeitszeitkonto und das Gehalt wird weiter jeden Monat komplett für die 40h bezahlt. Ende der Diskussion.
Den Problemfall Urlaub hatten Sie ja bereits ganz zum Anfang erkannt. Das gäbe nur böses Blut unter den Mitarbeitern. Und wenn wegen 12,5% weniger Gehalt einige schon nicht mehr über die Runden kommen, dann wird wohl der Lohn auch nicht gerade der Brüller sein.
Meines Erachtens ist die MAV aber eigentlich gar nicht in der rechtlichen Lage, hier in die einzelvertraglichen Regelungen der MA einzugreifen.
Zitat:
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und nochmal auf dein statement, ist es richtig, wenn die belegschaft das modell nicht will, kann der AG nichts machen?
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Wenn die Belegschaft sich nicht überrumpeln lässt und einvernehmlich neue Verträge unterschreibt, dann müsste der AG massenweise Änderungskündigungen aussprechen und die AN sollten diese vor dem Arbeitsgericht per Änderungsschutzklage überprüfen lassen. Da an die Änderungskündigung ähnlich hohe Vorraussetzungen, wie an die Beendigungskündigung geknüpft sind, sehe ich hier für den AG kaum Chancen, die Änderung gerichtlich mit diesem Modell durchzusetzen. Aber: Vorraussetzung ist immer, die AN werden sich auch wehren und knicken nicht bei dem leichtesten Gegenwind ein.
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Änderungskündigung