Das ist der sogenannte "nachgehende Leistungsanspruch" nach § 19 SGB V,den Brummbär angesprochen hat.
KV-media - Anspruch auf Krankengeld
Allerdings fürchte ich,daß Dir die Zeit davon läuft:
Tit. 2.6.1 Krankengeldbescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung
Grüsse,sueton[/quote]
Danke für die Antworten. Die Formulare hatte ich erst vor 4 Wochen von der KK bekommen, meine Arzt mußte auch noch etwas ausfüllen, hatte wie üblich zum Quartalsende Praxis geschlossen. Da ich auf Montage bin, ist es auch nicht einfacher ihn zu erreichen. Heute habe ich endlich die Sachbearbeiterin der KK telefonisch erreicht. Sie hat nochmal alles geprüft und entschieden, dass ich nach der 4-Wochenregel nun doch Krankengeld bekommen kann, sie will sich noch mit meinem vorhergehenden AG wegen dem Durchschnittslohn für die Berechnung in Verbindung setzen.
Was sie mir dann noch dazu mitteilte klingt für mich äußerst merkwürdig: Hätte ich nach der Neueinstellng einen Tag vor der Krankschreibung gearbeitet, hätte es überhaupt keine Probleme mit dem Krankengeld gegeben. In meinem Fall jedoch wäre zum Zeitpunkt meiner Krankschreibung seitens meines AG noch kein Geld bei der Kasse hinterlegt gewesen. Sie haben sich wohl auch mit meinem AG in Verbindung gesetzt, dass mein Eintrittsdatum in die Firma vom 1.1.2011 auf den 22.1.2011 verlegt werden muß, da ich ja erst da meine Arbeit tatsächlich aufnehmen konnte. Klingt mir sehr Abenteuerlich, hab noch nicht bei AG angerufen was da nun los ist. Bleibt die Frage offen was passiert wäre, wenn ich hätte doch operiert werden müssen und länger als diese 4 Wochen krank gewesen wäre, die 4-Wochenregelung hätte ja dann auch nicht mehr gegriffen, ist man dann ohne jegliche Krankenversicherung? Oder muß man sich dann von dem Einkommen dass man dann nicht hat, privat Krankenversichern? Eine entsprechende Empfehlung lag dem Schreiben der KK jedenfalls bei.