Hallo!
Habe da mal eine Frage bezüglich einer gesetzlichen Grundlage.
Wir haben etwa alle sechs Monate eine Mitarbeiterbesprechung außerhalb der normalen Arbeitszeit (dauert meistens 2-3 h). Bislang war unser Chef immer so 'fair', diese Zeit als Überstunden abzurechnen und uns dafür Freizeitausgleich (bei den Festangestellten) bzw. Gehalt (für die Honorarkräfte) zu geben. Dies lehnt er seit der letzten Besprechung ab, wohlgemerkt ohne uns zuvor darüber zu informieren.
Da diese Veranstaltungen rein dienstlichen Charakter haben und die Teilnahme verpflichtend ist, zählen sie sicher zur Arbeitszeit (
Grundlagen Arbeitszeit | Treffpunkt Betriebsrat). Und diese muss doch entsprechend vergütet werden, oder sehe ich da was falsch?
Kennt jemand entsprechende Gesetzestexte oder Urteile. Ich bin dankbar für alle Tipps.
Viele Grüße
renn_huhn