AW: Lohnfortzahlung (Krankheit) bei Teilzeitvertrag im Gastrogewerbe
du hast anspruch auf lohnfortzahlung
und zwar so, wie du im dienstplan eingeteilt warst, bevor du krank wurdest
diese zeiten brauchst du auch nicht "nacharbeiten"
die von dir geschilderte lösung des AG ist rechtswidrig, aber allgemein oftmals üblich
wem es nicht passt, kann klagen und fliegt dann raus............
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"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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