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Hallo liebes Forum,
Ich arbeite im Rettungsdienst. Hier haben wir sowohl Tag-, als auch Nachtschichten. Die Nachtschichten gehen von 19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. Jetzt geht es hier um das Bundesurlaubsgesetz, genauer um die Berechnung der Urlaubsansprüche. Meine Frage: 1.: Der Urlaubsanspruch wird ja anhand von Arbeitstagen berechnet. Wieviele Arbeitstage sind es denn wenn ich Nachtschicht habe? Einer, da es ja EINE Schicht ist, oder 2 da ich ein Tag von 19 - 0 Uhr arbeite und en nächsten von 0 - 7 Uhr???? 2.: Wenn ich einen solchen Tag an dem ich Nachtdienst habe Urlaub haben möchte, muss ich da 2 Tage Urlaub rechnen, oder nur einen? Letztlich um meinen Beitrag zu komplettieren, verrate ich Ihnen um was es geht. Mein Arbeitgeber hat die Berechnug des Urlaubs von vorher einer 5 Tage Woche auf eine 4 Tage Woche gekürzt. Er habe es neu berechnet und kam dabei auf 4 reine Arbeitstage pro Woche und somit auf 6 Tage weniger Urlaub. Bitte wenns geht Antworten mit Angaben von Urteilen oder Paragraphen. Danke....... |
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| berechnung, urlaubsanspruch |
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