#8 (permalink)  
Alt 30.06.2011, 11:15
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Registriert seit: 24.06.2010
Beiträge: 62
Standard AW: Urlaubsanspruch

Zitat:
Zitat von markusSP Beitrag anzeigen
Wieviele Arbeitstage sind es denn wenn ich Nachtschicht habe? Einer, da es ja EINE Schicht ist, oder 2 da ich ein Tag von 19 - 0 Uhr arbeite und en nächsten von 0 - 7 Uhr????

Mein Arbeitgeber hat die Berechnug des Urlaubs von vorher einer 5 Tage Woche auf eine 4 Tage Woche gekürzt.
Bei der Urlaubsberechnung werden immer wieder 2 Gesetze mit einander vermischt.

Dabei muss man ganz klar trenen, zwischen Bundesurlaubsgesetz und dem Arbeitszeitgesetz!

Das BurlG basiert auf Kalendertagen. Somit ist es völlig uninteressant wie viele Schichten in der
Woche gearbeitet werden. Ein Arbeitstag im Sinne des BurlG ist ein Kalendertag an dem gearbeitet wird.

Das Arbeitszeitgesetz hingegen basiert auf einen 24 Stunden Zeitabschnitt.
Darum heisst es ja Arbeitszeitgesetz und nicht Arbeitstaggesetz.

Viele denken eine NS (22-7Uhr) ist ein Arbeitstag.

Im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist diese NS eine "werktägliche Arbeitszeit".

Im Sinne des BurlG verteilt sich die NS auf zwei Arbeitstage .

Wenn dein AG die Anzahl deiner Urlaubstage kürzt, musst du dem entsprechent auch 25% mehr Urlaubsgeld erhalten. Ist das so?
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Stichworte
berechnung, urlaubsanspruch

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