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Hallo,
der ein und andere kennt mich ja bereits. Die Gegenseite ist nun bereit eine Summe zu zahlen, damit ich die unwirksame Kündigung nicht durchstreite, was ich auch nicht wirklich will. Die Summe wird als “Abfindung Brutto“ formuliert “abzüglich der Forderungen der Arge”. Das heisst, das ich seit dem Jobverlust, seit Oktober, ALG 2 beziehe, und das Amt nachträglich ihre Zahlungen zurück haben möchte, das sie quasi für mich “Lohn” gezahlt haben. Es ist ja keine echte Abfindung, bei der man ja zusätzlich Lohnfortzahlung erhält. Es ist eine Vergleichssumme als Abfindung formuliert. Wirksam gekündigt wurde ich schließlich zum 31. Dezember. Wird die Arge nun Forderungen von Oktober-Dezember verlangen, oder auch aktuelle Jan-heute, da ich noch arbeitssuchend bin. Eher nicht, , bin mir aber unsicher. Die können ja nur Zahlungen zurückfordern für den Zeitraum, in dem ich beschäftigt war, oder? Der Gegenanwalt schreibt, die Summe solle erstmal auf SEIN Konto überwiesen werden, bis klar ist, was die Arge verlangt. Was hat denn das auf sich? Danke Janine |
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| Stichworte |
| abfindung, janine, unwirksame kündigung |
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