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Alt 24.02.2011, 11:02
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Standard AW: Janine: Fragen zum Vergleich wegen unwirksamer Kündigung

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Zitat von Janine M Beitrag anzeigen
Hallo,

der ein und andere kennt mich ja bereits.
Die Gegenseite ist nun bereit eine Summe zu zahlen, damit ich die unwirksame Kündigung nicht durchstreite, was ich auch nicht wirklich will.
Die Summe wird als “Abfindung Brutto“ formuliert “abzüglich der Forderungen der Arge”.
Das heisst, das ich seit dem Jobverlust, seit Oktober, ALG 2 beziehe, und das Amt nachträglich ihre Zahlungen zurück haben möchte, das sie quasi für mich “Lohn” gezahlt haben.
Es ist ja keine echte Abfindung, bei der man ja zusätzlich Lohnfortzahlung erhält. Es ist eine Vergleichssumme als Abfindung formuliert.

Wirksam gekündigt wurde ich schließlich zum 31. Dezember.

Wird die Arge nun Forderungen von Oktober-Dezember verlangen, oder auch aktuelle Jan-heute, da ich noch arbeitssuchend bin.
Eher nicht, , bin mir aber unsicher. Die können ja nur Zahlungen zurückfordern für den Zeitraum, in dem ich beschäftigt war, oder?

Der Gegenanwalt schreibt, die Summe solle erstmal auf SEIN Konto überwiesen werden, bis klar ist, was die Arge verlangt.
Was hat denn das auf sich?

Danke
Janine
Also, es sollte zunächst mal feststehen, wann konkret das Av enden soll, und zwar mit einem bestimmten Termin.

Zudem sollte sodann zwischen Gehalt und Abfindung unterschieden werden. Wenn klar ist, wann das AV endet, ist es relativ leicht festzustellen, ob es noch Gehaltsnachzahlungen seitens des AG geben muss, nämlich für die Zeit, in der das AV noch bestand, aber der AG kein Gehalt gezahlt hat.
DARÜBERHINAUS könnte es noch eine Abfindung geben.
Es ist als DRINGEND darauf zu achten, dass der AG diese beiden Bereiche nicht vermischt und Ihnen eine Gehaltsnachzahlung als Abfindung verkauft und so -weil er das Gehalt ja ohnehin ggf. nachzahlen müsste- eigentlich die Abfindung spart.

Nun zur ARGE. Wenn die Arge zunächst einmal Geld an den AN überwiesen hat, kommt es u.U. zu einem gesetzlichen Anspruchsübergang, d.h. die Arge ist jetzt berechtigt, einen Teil der Gehaltsnachzahlung oder Abfindung vom AG zu fordern, obwohl diese eigentlich dem AN zustanden, der aber ja schon Geld bekommen hat.

Wenn nun der AG das ignoriert und alles Geld an den AN auszahlt, wird die Arge versuchen, dass Geld sich nochmals vom AG zu holen. Deshalb will der AG hier das Geld erst an den AN auszahlen, wenn die ARGE mitgeteilt hat, wieviel Geld der ARGE zusteht. Der AG wird dann die Zahlungen teilen, d.h. ein Teil geht an die ARGE, der andere an den AN.

Offenkundig will sich der AG es hier noch einfacher machen und überläßt die Abwicklung seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt nimmt das Geld treuhänderisch entgegen, wartet ab bis die Arge sich meldet und leitet das Geld entsprechend weiter.

Aus meiner Sicht würde ich hier zunächst nochmal genau die Vereinbarung zur Abfindung kontrollieren und vorallem nachrechnen, ggf. auch nachverhandeln.
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Stichworte
abfindung, janine, unwirksame kündigung

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