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4 Tage lang musste ich aus gesundheitlichen Gründen fehlen, aber dafür habe ich ihm einen Attest gegeben.
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Ist mit Attest der gelbe Schein, sprich die AU-Bescheinigung gemeint?
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Und wie sieht es mit der Lohnabrechnung/Lohnsteuerkarte aus? Muss er mir die vorzeigen/geben?
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Ja, die muss Ihnen ausgehändigt werden. Allerdings ist der AG nicht verpflichtet, diese zuzusenden. Sie müssten das üblicherweise selber dort abholen.
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Was soll ich jetzt machen? Muss ich ihm eine 2. Mahnung rausschicken?
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Könnte man machen, muss man aber nicht. Man kann auch gleich zum Arbeitsgericht und Lohnklage einreichen - das wäre dann aber schon das endgültige und härteste Geschütz.
Aber fragen Sie doch erstmal nach dem Grund des fehlenden Betrages.
Handbuch Arbeitsrecht: Lohnklage