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Alt 19.02.2011, 12:14
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Standard AW: Gehaltsrückforderung

Zitat:
Zitat von mia-marie Beitrag anzeigen
danke für die schnellen antworten,
bekomme 1200€ netto,
mein vertrag sagt "alle beiderseitigen Ansprüche aus dem bestehenden Anstellungsverhältniss sind innerhalb von drei Monaten geltend zu machen nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen, andernseitz verfallen sie."
kann ich mich darauf berufen und muss nicht zahlen???
danke mia
könnte schon sein, daß die forderung des AG mittlerweile "verjährt" wäre durch diese ausschlußfrist

aber praktisch gesehen wird der AG das geld wohl einfach mal abziehen und du darfst dann schauen, wie du es evtl. wiederbekommst
was auch zusätzlich das arbeitsverhältnis belastet

du könntest auch den AG um ratenzahlung bitten,
so 100 euro pro monat oder wieviel du halt entbehren könntest

weil moralisch gesehen ist der AG ja im recht,
das geld hast du unberechtigt zuviel bekommen
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
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einbehalt, gehalt, rückzahlung

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