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Alt 17.02.2011, 08:06
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Standard Aufhebungsvertrag gegen Rücknahme eines Widerspruches?

Liebe Forennutzer,
Ich habe ein akutes Problem:

während einer längeren Erkrankung, die auf psychische Zerrüttung - bossing - zurückzuführen ist, wurde mir betriebsbedingt und ordentlich gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Jetzt habe ich zunächst Widerspruch eingelegt, da keine Sozialauswahl stattfand und ich ja auch dem AA gegenüber verpflichtet bin, mich zur Wehr zu setzen .
Überraschend habe ich eine neue Anstellung gefunden, die diese Kündigungsfrist aber verletzt, sprich verkürzt.
Kann ich mit einer Abfindung rechnen für den Verlust meines Arbeitsplatzes? Was wäre hier realistisch?
Ich sehe keine zwingende Notwendigkeit, Rechtsgüter abzuwägen, also Aufhebungsvertrag gegen Einstellung des Widerspruches, da ich ja nur konstruktiv reagiert habe.

Vielen Dank für eure Beiträge

Onkel Remus
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Stichworte
aufhebungsvertrag, betriebsbedingt, bossing, kündigung, sozialauswahl

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