Zitat:
Zitat von Holperik
Das Ziel sollte doch hier sein, die neue Anstellung auch antreten zu können, oder?
Daher würde ich versuchen, mit dem AG einen -zunächst - außergerichtlichen Vergleich zu schließen, der das AV früher beendet und noch Regelungen zum Zeugnis und Beendigungsgrund enhält. Zugleich wird vereinbart, dass nach Abschluss des Vergleiches die Klage zurück genommen wird. Ein Abfindung wird wohl eher schwierig, darauf gibt es so keinen Anspruch und der AG dürfte kaum Kulant sein.
Der AG wird darauf vielleicht sogar eingehen, immerhin erspart er sich den Prozess, ist den AN los und spart vielleicht noch ein Gehalt auf Grund der früheren Arbeitsaufnahme.
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Ja, ich glaube, dass es jetzt vor allem auf das Verhandlungsgeschick der Rechtsvertreter und deren Erfahrung bei der jeweiligen Gewichtung der Aspekte ankommt.
Das hilft mir weiter - Danke.
