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Hallo zusammen,
ich arbeite für ein Unternehmen mit 100 % Projektarbeit, quasi Außendienst (deutschlandweite Kundenbesuche). Für jeden Projekttag bei einem Kunden gibt es variables Gehalt - Bei schlechter Auftragslage ohne Projektauftrag ("nur" Arbeit im Büro) nicht. Das variable Gehalt beträgt ungefähr 1/4 des Gesamtentgeltes. (z.B. auf den Monat gesehen 1200 Eur Festgehalt und 400 Eur Abschlag variables Gehalt) Jetzt bin ich in der 25 SSW. Aufgrund der extrem stressigen Arbeitsbedingungen (5 Tage die Woche deutschlandweit reisen bei ca. 3 unterschiedl. Projektorten und Reisezeit ist keine Arbeitszeit!) stellte mir der Arzt ein Beschäftigungsverbot nach § 3 MuSchG aus. Nach § 11 MuSchG müsste mir der Arbeitgeber mind. den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter gewähren. Das wäre inklusive des variablen Gehaltes. Der Arbeitgeber kürzt mir jedoch mein Gehalt während des Beschäftigungsverbotesum das variable Gehalt. Das ist für mich ärgerlich, zumal sich damit die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld reduziert. Meine Frage nun: ist das rechtens, dass der Arbeitgeber das Gehalt in der speziellen Situation kürzen kann? Vielen Dank für eure Hilfe!!! Siggi |
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| Stichworte |
| arbeitsentgelt, beschäftigungsverbot, gehaltskürzung, schwangerschaft |
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