AW: Abfindung ja oder nein
Hallo Janeway
Es gibt keinen generellen Anspruch auf Abfindungen. Meist werden Abfindungen in Kündigungsschutzprozessen per Vergleich ausgehandelt, um einen unsicheren Rechtsstreit zu vermeiden. Durch das gericht nur dann, wenn nach erfolgreichem Kündigungschutzprozess dem AN nicht mehr zugemutete werden kann, am AV festzuhalten. Sowohl AN als auch AG können dann die Auflösung des AV unter zahlung einer Abfindung beantragen.
In deinem Fall sieht es aber erstmal schlecht aus mit der Abfindung. Wenn der AG nicht freiwiliig zahlen will, wirst du auch keine Abfindung bekommen.
Gruß
AZ
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