#4 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 08:10
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Registriert seit: 20.09.2008
Beiträge: 8.316
Standard AW: Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz

Zitat:
Zitat von Kleine Hexe Beitrag anzeigen
Mit einer Ausnahme:
War der Urlaub vor dem Beschäftigungsverbot bereits beantragt und genehmigt gilt er als genommen.

Grüße
Kleine Hexe
Ändert aber nichts daran dass man Anspruch hat
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Stichworte
beschäftigungsverbot, mutterschutz, urlaubsanspruch

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