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Alt 20.01.2011, 22:17
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Standard "Zwangsversetzung" an neuen Arbeitsort

Hallo,würde gern eure Meinung erfahren bezüglich folgender Situation:

Bin im Schienengüterverkehr tätig und nach abgeschlossener Berufsausbildung nun seit 4 Jahren bei meinem AG angestellt und in einem Rangierbahnhof in Westfalen tätig gewesen.

Nachdem die Zahl der abgefertigten Güterwagen in unserer Region zurückging,wurde eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten zum Gesprächsthema und der AG kam diesbezüglich auf die Kollegen zu,die noch keine 5 Jahre im Betrieb sind und keinen besonderen Kündigungsschutz genießen.

Die Auswahlmöglichkeiten waren die folgenden:

-Versetzung in einen anderen Rangierbahnhof
-Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags
-sie Möglichkeit einer Kündigung inkauf zu nehmen,sollte es zu einer Sozialauswahl kommen (was mittlerweile noch immer niemand sagen kann)
Keiner von uns hatte die Absicht,den Ort zu wechseln.

Ich war zum Zeitpunkt des Angebots gerade erst umgezogen (Anfang 2010 war dies) und hatte viel Geld in die Renovierung meiner neuen Wohnung gesteckt.Und meine Verlobte hatte gerade einen Vertrag für ein Praktikum nach ihrem Studium unterschrieben,in meiner Region,also war es geplant,dass sie zum Praktikumsbeginn aus Kiel hierher zieht.
Das hätte also bedeutet,2 Haushalte zu führen und nach der Hochzeit getrennt zu leben oder alternativ müsste irgendeiner von beiden pendeln.

Nach einiger Zeit kam der AG erneut auf mich zu und forderte mich auf,mich in den anderen Rangierbahnhof versetzen zu lassen,der Kollege vom Betriebsrat,den ich zum Gespräch gebeten hatte war mir keine Hilfe und hat die Versetzung als alternativlos bezeichnet.
So mit der Pistole auf der Brust habe ich mich bereiterklärt,auf Abordnung für 3 Monate in besagtem Bahnhof auszuhelfen und mir die Örtlichkeiten vor Ort anzusehen.

Die 3 Monate sind Ende letzten Jahres abgelaufen.
Der AG hat mich nicht mehr gefragt, wie ich mich nun entschieden hätte.Stattdessen erfuhr ich vom Betriebsrat vor Ort,man werde mir zum 01.01. einen Arbeitsplatz am neuen Arbeitsort übertragen,dies sei beschlossen und vom Betriebsrat absegnet.

Die für die Dauer der Abordnung geleistete Fahrkostenerstattung ist seitdem natürlich eingestellt worden,ein eigenes Auto steht uns nicht zur Verfügung,sodass ich mit dem Zug zum Dienst fahren muss. Die Fahrzeit zum Arbeitsplatz mit dem Zug entspricht pro Strecke ca. 1,5 Stunden.
Ich darf umsonst mit den Zügen des eigenen Betriebes fahren,die besagte Strecke wird jedoch von einem Fremdunternehmen befahren.

Ich könnte also für rund 44 € täglich mit jenem Unternehmen die 3 Stunden Zugfahrt machen,oder,was der AG vorschlug,eine andere Strecke fahren,auf der hauptsächlich die eigenen Züge verkehren,die ich als MA nutzen darf.
Dadurch erhöht sich die Fahrzeit zur Arbeit auf 3 Stunden pro Fahrt.
Je nach schicht wäre ich nach Feierabend die ganze Nacht unterwegs,würde ich die alternative Strecke nehmen.

Dem AG ist in jedem Fall zugute zu halten, dass er mir im Falle eines Umzugs die Kosten für den Umzug selbst sowie eine zusätzliche Aufwandsentschädigung (ca. 2500 € Brutto für "diverse Verschönerungen") bezahlen würde.
Außerdem sei der neue Arbeitsplatz vorerst sicher.

Jedoch bleibt der Unwille,an den neuen Arbeitsort umzuziehen,meine Verlobte möchte nicht in den Ort ziehen und sie müsste in dem Falle selber die 120 km an ihren Arbeitsplatz pendeln.Da sie keine Fahrvergünstigungen erhält möchte ich ihr das nicht zumuten,mal abgesehen davon,dass sie mir nach ein paar Wochen sicher davonlaufen würde,wenn ich einfach umziehe und sie mitnehme

Vertraglich ist nicht festgelegt,dass ich die Bereitschaft mitbringen muss,an anderen Standorten zu arbeiten oder die Bereitschaft,im Bedarfsfall an einen anderen Ort zu ziehen.

Kann der AG mich zu einem solchen Schritt "zwingen"?
Und wenn er das nicht kann,ist der neue Weg zur Arbeit dann zumutbar?

Hätte man sich im Vorfeld gegen die Versetzung wehren können und hätte man mich nach den 3 Monaten nicht noch mal zu einem Gespräch bitten müssen,um meine Entscheidung zu erfragen,anstatt mir einfach den Arbeitsplatz zu übertragen?

Das soll nicht falsch verstanden werden,es liegt mir fern mich darüber zu beschweren dass mein AG dafür gesorgt hat,dass ich b.a.w. aus einer möglichen Sozialauswahl rausgekommen bin und weiterhin einer festen Arbeit nachgehen kann

Ich hätt nur gerne ein paar Meinungen zur Vorgehensweise des AG uns gegenüber.
Hätte er uns überhaupt so unter Druck setzen dürfen? Immerhin hat er es geschafft,dass einer der Kollegen gegangen ist und 3 Monate Sperre in Kauf genommen hat (bei 3 Kindern ist das ein harter Einschnitt für ihn).
Und die Entscheidung,mich ohne mein ausdrückliches Einverständnis ab 01.01. an einem neuen Arbeitsort einzusetzen.Das kommt mir einfach nur etwas unkorrekt vor.

ich weiß,es ist sehr viel Text,aber ich dachte, je ausführlicher die Situation beschrieben wird, desto besser kann man sich ein Bild davon machen.

Vielen dank im voraus für eure Mühen und für eure Meinungen
Gruß, Negri
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Stichworte
pendeln, umziehen, umzug, versetzung

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