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Alt 15.01.2011, 21:31
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Standard Lohnfortzahlung bei Zeitarbeit

Hallo!

Ich habe mich hier in dem Forum registriert weil ich ein Problem mit meiner ZA-Firma habe, die trotz korrekt eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbesche inigung nicht zahlen will. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Zum Hintergrund:
Ich habe mich am 07.09.2010 bei meiner jetztigen ZA-Firma vorgestellt, da ich in einer kieferorthopädischen Behandlung war/bin und mir eine Kieferoperation bevorstand, für die ich noch kräftig Geld zusammenkratzen musste. Schon beim Vorstellungsgespräch habe ich dies deutlich gemacht und darauf hingedeutet, dass ich wohl zum Jahresende aufhören werde. Soweit so gut, ich wurde noch am selben Tag einem Kunden der ZA-Firma zugeteilt und sollte schon amnächsten Tag beginnen. Ich habe die Zeit bis zum 24.12.2010 komplett durchgearbeitet (Zwangsurlaub da Inventur beim Kunden) und hatte nur einmal am 13.12. einen Urlaubstag, da ich einen Termin zum OP-Vorgespräch hatte. Ich bin bei dem ersten Kunden auch gleich geblieben da es mir dort recht gut gefiel und ich auch generell keine großen Erwartungen hatte. Jedenfalls hat es mir dort aber so gut gefallen, dass ich schon ca. 2 Monate nach der Einstellung beschlossen habe länger zu arbeiten als geplant - vlt. bis Mitte 2011. Davon habe ich meiner ZA-Firma auch berichtet, die natürlich nichts dagegen hatte. Kurz darauf hat mir mein Kieferorthopäde dann auch grünes Licht für die OP gegeben. Da ich das nötige Kleingeld aber noch nicht zusammenhatte, hab ich bei der Terminvereinbarung auf das nächste Jahr abgezielt. Ich habe daraufhin den 07.01.2011 als OP-Termin zugeteilt bekommen. Auch das habe ich dann meiner ZA-Firma mitgeteilt, die mich ersteinmal darauf gedrängt hat, dem Kunden Bescheid zu geben. Da es mir beim Kunden aber sehr gut gefiel, wollte ich nicht zu früh damit ins Haus brechen, und habe es somit bis zum 14.12. hinausgezögert. Gesagt, getan - für mich war der Fall damit abgeschlossen.

Zum Problem:
Einige Tage vor der OP war ich extra nochmal bei meiner ZA-Firma, um Einzelheiten bezüglich meines Ausfalles zu klären. Soweit so gut. 2 Tage vor meiner Abreise (OP-Ort war in einem anderen Bundesland), rief mich meine ZA-Firma an, ich solle nocheinmal vorbeikommen, es gäbe Probleme. Der Leiter des Standortes habe nun auch davon erfahren und sei komplett ausgerastet. Er wolle mir den 'Krankenurlaub' nicht bezahlen, da die OP geplant sei und es nichts akutes oder Lebensbedrohliches vorläge - ich solle am besten noch einmal persönlich mit ihm sprechen. Dort angekommen, hieß es er habe 30 Minuten zuvor das Gebäude verlassen und es war 30 Minuten vor Schluss. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht schneller hätte vor Ort sein können, da mein Arbeitsort etwas weiter weg ist und ich (mit Pause) 10, statt der üblichen 8 Std. dort bin. Jedenfalls konnte man mir dort auch nichts neues erzählen und ich bin dann auch wieder gegangen.
Am Mittwoch bin ich nun wieder zurückgekommen und habe auch direkt meine AU-Bescheinung bei der ZA-Firma abgegeben. Als ich dort war, konnte ich nun endlich persönlich mit dem Leiter sprechen, der ziemlich gereizt war. Er hatte mich wiederholt danach gefragt, ob ich es deutlich gemacht hatte, dass die OP in meine Arbeitszeit fällt, da ich ja am Anfang meinte, ich wolle nur bis zum Jahresende bleiben. Er sagte mir dann nur noch, dass er gegen meine AU-Bescheinigung ankämpfen werde, so dass er sie nicht bezahlen muss.

Was meint ihr? Gibt es irgendwo einen Pragraphen oder einen Satz im Gesetz, der besagt, dass man bei einer geplanten bzw. vorhersehbaren Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat?
Ein Mitarbeiter bei der ZA-Firma hatte sich auf meine Seite gestellt und meinte zu mir ich solle noch schnellstens einen Antrag auf AZ-Urlaub stellen, da mein AZ-Konto bereits voll ist weil ich ja eine 45 Std. Woche arbeite. So könnte ich den Januar überbrücken und würde dann nich auf dem trockenen sitzen, wenn ich kein Geld bekäme. Aber geht das überhaupt? Wenn der Leiter dort gegen meine AU-Bescheinigung ankämpfen will, muss er doch erstmal zahlen und erst wenn er einen etwaigen Gerichtsprozess (darauf ziele er es wohl ab) gewinnt, könnte man diesen und meinen Anspruch als ungültig erklären, oder?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und Sorry wegen dem Roman!
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Stichworte
arbeitsunfähigkeit, krank, lohnfortzahlung, operation, zeitarbeit

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