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also ob ich, falls ich eine solche regelung unterschreiben würde, wirklich an meinem freien tag bereit stehen müsste, weil ja jemand anders krank sein könnte. greift das nicht zu stark in das privatleben des AN ein?
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Wenn der AG diese Minusstunden-ansammeln-Anweisung so leben will, dann wird das mit Sicherheit unwirksam sein. Nachteil: es müsste wohl jemand vor Gericht gehen.
Fakt ist: für die kurzfristige Anordnung von Mehrarbeit (oder auch bei Dienstplanänderungen) wird von Arbeitsrechtlern auf die 4-Tage-Ankündigungsfrist aus dem TzBfG "Arbeit auf Abruf" zurückgegriffen.
Wenn Sie an Ihrem freien Tag bereitstehen müssen, dann wäre das Rufbereitschaft und die müsste 1. vertraglich vereinbart sein und 2. auch vergütet werden.