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Hallo,
mal eine Frage: Ich möchte in den Betriebsrat. In meiner Firma gab es regionale Umstrukturierungen und es wurden Standorte unterschiedlich und neu zusammengefasst, daher muss der Betriebsrat wohl neu gewählt werden, da es Überschneidungen gibt. Also wollen die in diesem Jahr neu wählen und ich dachte, das wäre eine Möglichkeit für mich. Ich hätte auch gute Chancen, da mich viele Kollegen gerne im Betriebsrat sehen würden. Nun mein Problem. Ich bin erst seit Oktober 2010 angestellt, davor war ich auf selbstständiger Basis für diese Firma tätig. Der Betriebsratsvorsitzende meinte, das das nicht geht, da sie eine Frist bis 31.3. einhalten müssen, das wäre dann genau 1 Tag bevor ich wählbar wäre... Gibt es so eine Frist? Könnte man die nicht umgehen? Falls jemand Tipps hat bitte auch mit entsprechenden Gesetzestexten die ich dann anwenden kann. Kann diese Frist was mit der Umstellung zu tun haben? Weil die normale Wahlfrist ist ja vom 01.03. - 31.05. |
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| betriebsrat, betriebszugehörigkeit, wählbarkeit |
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