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Alt 26.12.2010, 23:04
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Standard Krankengeldzahlung oder Fortzahlung Arbeitslosengeld??

Krankengeldzahlung oder Fortzahlung Arbeitslosengeld??

Hallo liebe Internetgemeinde

Habe ein Problem, bei dem ich fachkundigen Rat hier suche. Ich werde von meiner Krankenkasse und dem Arbeitsamt jeweils von einer Institution zur anderen verwiesen. Keine der beiden Stellen möchte ab dem 15.09.2010 für irgend welche Zahlungen zuständig sein.

Hier meine zeitliche Zusammenfassung:

  • 10.08.2010 Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrag, Arbeitsbeginn 15.09.2010
  • Fortlaufende Krankheit bis zum 30.08.2010
  • 31.08.2010 Arztbesuch, Meldung arbeitsfähig an Krankenkasse
  • 02.09.2010 Arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit, Beginn Bezug Arbeitslosengeld, Ende Arbeitslosigkeit ab 15.09.2010 gemeldet
  • 14.09.2010 fortlaufende Krankheit, stationäre Aufnahme Klinik, Diagnose wie Erstkrankheit, Feststellung am 14.09.2010
  • 14.09.2010 Ende Bezug Arbeitslosengeld (Bezug 02.09.10 – 14.09.10)
  • 15.09.2010 Sollbeginn Arbeitsverhältnis, konnte wegen Krankheit nicht angetreten werden
  • 16.10.2010 Kündigung seitens Arbeitgebers zum 01.10.2010, keine Gehaltzahlung erfolgt gem. Entgeldgesetz, Meldung an Sozialkassen erfolgt
  • 30.09.2010 Entlassung Klinik, Ende Krankmeldung
  • Krankmeldung vom 01.10.2010 bis zum 11.10.2010 festgestellt am 30.11.2010
  • 07.10.2010 stationäre Aufnahme Klinik, Feststellung Krankmeldung 12.10.2010, Krankheitsdauer bis auf weiteres
  • 04.11.2010 Entlassung Klinik
  • Krankmeldung vom 05.11.2010 bis zum 19.11.2010, festgestellt am 05.11.2010
  • Krankmeldung vom 18.11.2010 bis zum 15.12.2010, festgestellt am 18.11.2010

Bei der Krankheit handelt es sich immer um die selbe Diagnose, sozusagen um „fortlaufende Krankheit“

Die Krankenkasse versagt Krankengeldzahlung ab 15.09.2010 mit dem Verweis auf das Arbeitsamt, es soll eine Lohnfortzahlung durch Arbeitsamt 6 Wochen lang erfolgen. Anschließend soll Krankengeld gezahlt werden. Die Krankenkasse stellt sich auf den Standpunkt, dass keine sozialversicherungsrechtl iche Beschäftigung ab dem 15.09.2010 zustande gekommen ist. Daher ist das Arbeitsamt mit Lohnfortzahlung für 6 Wochen zuständig.

Feststellung des Arbeitsamtes: während einer Krankheit kann man sich nicht arbeitslos melden. Man ist nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt! Keine Zahlung von Arbeitslosengeld.





Ich bin nach meiner Recherche im Internet der Meinung, dass die Krankenkasse hier ab dem 15.09.2010 Krankengeld zahlen muss, weil entweder:

1. Mit der Krankmeldung ab dem 14.09.2010 liegt die Zuständigkeit für die Lohnfortzahlung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit (=Beendigung Arbeitsverhältnis) über die Arbeitslosenzeit hinaus bei der Krankenkasse.

oder
2. Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses muss Krankengeld zur Auszahlung kommen.
oder
3. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen. Danach wird von der Krankenkasse Krankengeld bezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten (ab dem Beginn der ersten Erkrankung gerechnet) immer wieder an derselben Krankheit erkrankt, dann werden diese Krankheitstage aufsummiert, bis die vorgenannten sechs Wochen erreicht sind. Falls der Arbeitnehmer jedoch zwischen zwei einzelnen Erkrankungen länger als sechs Monate wieder gearbeitet hat, dann beginnt der sechswöchige Entgeltfortzahlungsanspru ch erneut. Es muss Krankengeld gezahlt werden, weil zwischen den Erkrankungen keine 6 Monate Arbeitslosengeld gezahlt wurde.


Bitte um Auskunft und auf Verweise auf entsprechende Gesetze.
Euch Vielen Dank im Voraus.
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Stichworte
arbeitsamt, arbeitslos, krankengeld, krankenkasse, lohnfortzahlung

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