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Ohne jetzt in die Details zu gehen - das würde den Rahmen eines Forums sprengen - die Krankenkasse geht hier offenbar von der Theorie des mißglückten Arbeitsversuches aus, die aus der älteren Rechtsprechung des BSG stammt. Diese Rechtsprechung wurde aber gegen Ende der 90er Jahre ausdrücklich aufgegeben.
Zu beachten ist hier für die Zeit ab ca. Mitte Oktober (wenn ich die Daten richtig im Kopf habe) auch § 8 EFZG. E.D. |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| arbeitsamt, arbeitslos, krankengeld, krankenkasse, lohnfortzahlung |
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