#2 (permalink)  
Alt 24.12.2010, 19:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Ort: + 2305 beiträge, um das mal geradezurücken
Beiträge: 6.283
Standard AW: Weiterbeschäftigung am alten Arbeitsplatz trotz Versetzung

der betriebsrat "versetzt" nicht per beschluß, sondern stimmt höchstens zu oder nicht
die versetzung selbst führt der AG durch

offenbar hast du die neue stelle schon sicher (schriftlich aber noch nichts)
alle sind ja dafür
aber deine alte stelle muß noch besetzt bzw. neuer mitarbeiter angelernt, eingewiesen
etc etc.
bzw. kann jetzt erst 4 wochen später "vollzeit" besetzt werden

wenn du dich jetzt auf die hinterfüsse stellst, gehe ich mal davon aus, daß das verhältnis zu deinem chef ziemlich zerüttet wird, woran dir auf dauer nicht gelegen sein kann

ich würde mir nicht überlegen, auf "mein recht" auf den neuen arbeitsplatz zu bestehen,

wobei der chef die versetzung ja auch erst, wie er es wohl plant, in 4 wochen durchführen kann, das bleibt ihm unbenommen,
er könnte auch, obwohl der BR bereits zugestimmt hat, überhaupt nicht versetzen,
wenn du jetzt "aufsprichst"

solange du nichts schriftliches hast, auf das du dich berufen kannst
(von deiner bewerbung und der zustimmung des BR mal abgesehen)
würde ich ruhig bleiben.................. ..........

und am bisherigen arbeitsplatz weitermachen
__________________

"Büro ist wie Achterbahn fahren, ein ständiges Auf und Ab. Wenn man das dann auch noch täglich 8 Stunden machen muß, dann kotzt man halt irgendwann" STROMBERG
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
versetzung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an