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Zitat von filter
Das ist schon wieder soeine Situation, wo sich der AN die Probleme des AG zu eigen macht.
Wie FS schon richtig gesagt hat: wenn Ihre Chefin Sie nicht 38.5h eingesetzt hat, dann ist das ihr Problem. Sie haben also keine Minusstunden.
Der Paragraph zum Annahmeverzug ist der §615 BGB.
Handbuch Arbeitsrecht: Annahmeverzug des Arbeitgebers
zur Kündigungsfrist: es gibt zwar diese Sonderregelung bei Kleinbetrieben §622 Abs.5 BGB. Ich würde mich aber sicherheitshalber an die gesetzliche halten und das sind 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Es steht bezüglich der Kündigungsfrist aber nicht im AV, dass sich die verlängernden Fristen auf für die Kündigung durch den AN beziehen?
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Danke!
Nein, bei Thema Kündigung steht nichts drin von wegen AN. Aber ist ja auch kein Problem. Dann eben 15. oder Ende des Monats.
Das mit den Minusstunden ist jetzt aber gut zu lesen... Dann kann ich gleich mit § kommen.