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Alt 30.11.2010, 22:48
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Standard Janine hier: wer wer erinnert sich? Güteverhandlung steht an!

Ich wurde unwirksam gekündigt (kein schriftlicher Vertrag also keine vereinbarte Probezeit), habe die gearbeiteten Tage bezahlt bekommen und auf dieser Berechnungsgrundlage eine Klage beim AG eingereicht: Auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses und dementsprechend Lohnfortzahlung. Meine Arbeitskraft habe ich weiterhin angeboten (Ist tatsächlich wichtig!!!).
Der Arbeitgeber hat zunächst gar nicht reagiert, hat jetzt aber wo der Gütetermin näherrückt einen Anwalt bestellt und mir auch eine “vorsorgliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt” geschickt.
Mittlerweile sind es fünf Monate, die ich eingeklagt habe, da das Gericht erst jetzt den Termin hatte. Kündigungsfrist sind ohne vereinb. Probezeit 4 Wochen, dh. theoretisch stehen mir 6 Monate Gehalt zu.

Ich weiß, dass eine Güteverhandlung dazu da ist, eine Einigung in der Mitte zu finden, was ich ja auch anstrebe.

Wie läuft das ab? Wie viel sollte ich mir “gefallen” lassen. Und kann der Gegenanwalt Argumente bringen, um mich gar nicht zu bezahlen. Schleißlich hat er beim Gericht ohne Grunde DIE KLAGE ABGEWIESEN.
Eigentlich steht das Recht doch auf meiner Seite. Gibt es gemein Tricks von Anwälten??

Danke
Janine
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Stichworte
janine, klage, lohnfortzahlung, unwirksame kündigung

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