#7 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 10:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2010
Beiträge: 20
Standard AW: Janine hier: wer wer erinnert sich? Güteverhandlung steht an!

Zitat:
Zitat von Klaus II Beitrag anzeigen
WICHTIG: Gegen diese Kündigung ist ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage zu erheben bzw. die bestehende Klage diesbezüglich zu erweitern.
Nein. Ich will ja da nicht wieder arbeiten.

Abgesehen davon greift bei mir das K.-gesetz nicht, da es Kleinbetrieb ist.
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
janine, klage, lohnfortzahlung, unwirksame kündigung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an