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Hallo. Ich brauche eine Antwort speziell für meinen Fall. Folgende Situation:
-Ich, unbefristet angestellt, dort tätig seit 09/2005, vertragliche Kündigungsfrist: 4 Wochen -Elternzeit seit Mai 2010, Ende Elternzeit Mai 2011 -vor Beginn der Elternzeit AG mündlich mitgeteilt, dass ich nach Elternzeit teilzeit arbeiten möchte, AG stimmte mündlich zu und fragte sogar, ob ich nicht schon früher kommen kann - AG stellt Ersatz für mich ein, weil sonst das Büro unbesetzt wäre - AG kündigt mir nach Elternzeit betriebsbedingt, weil er ja jetzt Ersatz hat - ich könnte aber doch wieder vollzeit arbeiten ab Juni weil mein Kind 8 Stunden in der Kita ist Meine Fragen: Bleibt es bei der Kündigungsfrist von 4 Wochen? Kann ich Klagen? Hätte ich dann Chancen? Abfindung? Müsste der AG nicht meinen Ersatz kündigen und mich wieder einstellen weil ich ja viel länger in der Firma war? Wenn er mich am 1. Tag nach der Elternzeit kündigt, muss ich dann noch 4 bzw. 8 Wochen dort arbeiten? Über Antworten würde ich mich freuen.. Liebe Grüße |
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| Stichworte |
| abfindung, elternzeit, klage, kündigung |
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