Urlaubsanspruch - Tarif oder BUrlG
Hallo,
folgende Frage:
lt. Tarifvertrag steht ein Punkt -
Urlaubsanspruch
1. Im Laufe des Beschäftigungsverhältniss es entsteht grundsätzlich für jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Im Laufe des Kalenderjahres eintretende oder ausscheidende Beschäftigte haben Anspruch auf so viele Zwölftel ihres Jahresurlaubes wie sie in diesem Jahr volle Monate im Betriebbeschäftigt worden sind.
lt. BUrlG §5 Teilurlaub ist es ja so geregelt, das ich im 2. Halbjahr das Recht auf den gesamten Jahresurlaub habe.
Frage jetzt, ob der Tarifvertrag die Ansprüche aus dem BUrlG einfach nichtig machen kann. Laut meinem Chef ja, er hat mit dem Arbeitgeberverband telefoniert und durch den Tarifvertrag ist angeblich das Gesetz nichtig.
Kann ich mir nicht ganz vorstellen. Was meint Ihr??
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