#6 (permalink)  
Alt 18.11.2010, 22:42
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Registriert seit: 14.09.2008
Beiträge: 2.198
Standard AW: Urlaubsanspruch - Tarif oder BUrlG

Allerdings steht in § 13 BUrlG:
§ 13 Unabdingbarkeit

(1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist. (...)

Die Regelung "ab 6 Monaten der volle Anspruch" steht in § 4.

E.D.
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urlaubsanspruch

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